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SUMMARY:Kollektives Arbeitsrecht in Italien
DESCRIPTION:Kollektives Arbeitsrecht in Italien \nBetriebsverfassungsrecht ist in Italien immer Gewerkschaftsrecht. Das hat sich auch seit der grundlegenden Neugliederung der kollektiven Beziehungen durch die Vereinbarung vom 23.07.1993 nicht geändert. Die betriebliche Vertretung ist in Italien\, anders als in Deutschland\, territorial und verwaltungstechnisch fester Bestandteil der sie stützenden Gewerkschaft. Isolierte Betriebspolitik als solche gibt es also in Italien nicht. \nEine Darstellung italienischer Verhältnisse muss immer von der fast ausschließlich durch die jeweiligen Interessensverbände (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) bestimmten Umsetzung sozialer Standards im Rahmen des italientypischen korporativen Regelungssystems ausgehen. In diesem bestimmen die Sozialparteien den jeweils gültigen Sozialstandard des Landes. Für solche Steuerungsverbünde ist charakteristisch\, dass die Krisenintervention bei den Sozialparteien verbleibt. Es gibt in Italien eine Reihe von Gesetzen\, die den Gewerkschaften die Bewältigung konjunktureller Krisen auftragen. \nUnsere Videoreihe hilft Ihnen\, sich erste Eindrücke über das Thema zu verschaffen.\nPassend zu diesem Thema haben wir ein Video auch auf unserem Youtube-Kanal hochgeladen: Compliance und Arbeitssicherheit in Italien.\nSie suchen wirtschaftliche Beratung bezogen auf dieses Thema? Kontaktieren Sie uns gern. Weitere Dienstleistungen des ItalienZentrum können Sie unserer Homepage entnehmen.\nWenn Sie stattdessen oder zusätzlich rechtliche Beratung suchen\, dann steht Ihnen unser Netzwerkpartner Prudentino & Rhein Rechtsanwälte | Studio Legale gern zur Verfügung. \nPreis in Euro: 1.699\,- zzgl. MwSt. \n\nBei Interesse schicken Sie uns gern eine E-Mail an desk@italien-zentrum.de. \nDas Seminar kann auch auf ihren Wunsch an einem anderen Tag stattfinden.
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