
Kollektives Arbeitsrecht in Italien
11. September 2025 von 9:00 bis 17:00
Kollektives Arbeitsrecht in Italien
Betriebsverfassungsrecht ist in Italien immer Gewerkschaftsrecht. Das hat sich auch seit der grundlegenden Neugliederung der kollektiven Beziehungen durch die Vereinbarung vom 23.07.1993 nicht geändert. Die betriebliche Vertretung ist in Italien, anders als in Deutschland, territorial und verwaltungstechnisch fester Bestandteil der sie stützenden Gewerkschaft. Isolierte Betriebspolitik als solche gibt es also in Italien nicht.
Eine Darstellung italienischer Verhältnisse muss immer von der fast ausschließlich durch die jeweiligen Interessensverbände (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) bestimmten Umsetzung sozialer Standards im Rahmen des italientypischen korporativen Regelungssystems ausgehen. In diesem bestimmen die Sozialparteien den jeweils gültigen Sozialstandard des Landes. Für solche Steuerungsverbünde ist charakteristisch, dass die Krisenintervention bei den Sozialparteien verbleibt. Es gibt in Italien eine Reihe von Gesetzen, die den Gewerkschaften die Bewältigung konjunktureller Krisen auftragen.
Unsere Videoreihe hilft Ihnen, sich erste Eindrücke über das Thema zu verschaffen.
Passend zu diesem Thema haben wir ein Video auch auf unserem Youtube-Kanal hochgeladen: Compliance und Arbeitssicherheit in Italien.
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